Private Krankenversicherung für die Familie

In der privaten Krankenversicherung gibt es anders als in der GKV keine beitragsfreie Mitversicherung der Familie. Für jede mitversicherte Person wird ein separater Beitrag fällig. Dafür bietet die PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse erhebliche Vorteile; der Versicherungsschutz kann nicht nur individuell und bedarfsgerecht ausgewählt werden, der Leistungsumfang ist auch besser.

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Diese Leistungen bietet eine private Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle Versicherten dieselben Leistungen. Anders ist es in der PKV: Hier können Sie bei Vertragsabschluss Ihren gewünschten Versicherungsumfang selbst festlegen. Dabei unterscheidet sich der Versicherungsschutz innerhalb der privaten Krankenversicherung zwischen den Standardleistungen und den individuellen Zusatzleistungen.

Standardleistungen der PKV

  • Ambulante, stationäre und dentale Versorgung

  • Kostenübernahme von Heil- und Hilfsmitteln

  • Freie Arzt und Krankenhauswahl

  • Krankentagegeld

  • Pflegepflichtversicherung

Individuelle Zusatzleistungen

  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten

  • Krankenhaustagegeld

  • Alternative Heilmethoden

  • Vorsorge und Prophylaxe

  • Höhere Erstattung bei Zahnersatz

  • Kieferorthopädie

  • Sehhilfen und Hörgeräte

  • Weltweiter Versicherungsschutz

  • Erweiterte Pflegeleistungen

Gerade für Kinder können die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erheblich sein. So haben Sie innerhalb der PKV die Möglichkeit, Leistungen mitzuversichern, die von den Krankenkassen nicht oder nur beschränkt erstattet werden. Beispielsweise kieferorthopädische Maßnahmen und Heilpraktikerbehandlung. Auch Rooming-in wird von den meisten privaten Versicherern bezahlt.

Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung für die Familie?

Der entscheidende Vorteil einer privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist der verbesserte Leistungsumfang. Dabei kann der Versicherungsschutz individuell und den eigenen Wünschen entsprechend ausgewählt werden. Die Unterbringung im Einbettzimmer bei Klinikaufenthalten, Heilpraktikerbehandlung, Zahnprophylaxe – die PKV bietet Leistungen, die von den Krankenkassen nicht einmal vorgesehen sind.

Ein weiterer Vorteil ist, dass einmal vereinbarte Leistungen garantiert sind. In der GKV kann der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber gekürzt werden; die Maßnahmen gelten dann für alle Versicherten gleichermaßen. Ein privater Krankenversicherer darf den Versicherungsschutz nicht ohne die Zustimmung des Kunden kürzen.

Auch kann für eine private Krankenversicherung für die Familie sprechen, dass diese unter Umständen günstiger ist als die gesetzliche Absicherung. Trotz der kostenlosen Familienversicherung. Dies betrifft in erster Linie Gutverdiener. Denn in der GKV sind die Beiträge einkommensabhängig – umso besser die Versicherten verdienen, desto mehr zahlen Sie für Ihre Krankenversicherung.

In der PKV wiederum bemisst sich der Beitrag am Versicherungsumfang, Alter und ggf. Vorerkrankungen. Wer gesund und jung ist, kann sich besonders preiswert absichern. Somit ist bei einer Familie immer auch zu prüfen, ob die private Krankenversicherung nicht sogar die günstigere Alternative ist.

Vorteile auf einen Blick 

  • Individueller Versicherungsschutz

  • Besserer Leistungsumfang

  • Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert

  • Für Gutverdiener u.U. günstiger als GKV

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Private Krankenversicherung ist sinnvoll für Familien, wenn keine kostenlose Familienversicherung möglich ist

Vor allem, wenn die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben sind, lohnt sich die PKV. Denn in diesem Fall zahlt die Familie für jede mitversicherte Person – für erwerbslose Ehegatten und jedes Kind – einen eigenen Beitrag, wie es in der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Im Vergleich dazu bietet die PKV nicht nur einen umfassenderen Versicherungsschutz, gerade für Kinder ist sie meist auch preiswerter.

Die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung sind nicht erfüllt, wenn:
- der Hauptverdiener der Familie privat krankenversichert ist oder
- der privatversicherte Ehe- oder Lebenspartner mehr als 5.550 Euro im Monat verdient.

In diesem Fall müssen Partner und Kinder freiwillig gesetzlich krankenversichert werden und es fällt ein Beitrag an. Dieser beläuft sich für ein Kind auf 172,01 Euro im. Dazu kommen 38,48 Euro für die Pflegeversicherung. (Beispiel Techniker Krankenversicherung, Stand 2023)

- Eine PKV für Kinder kostet meist ab 100 Euro im Monat. Ohne Selbstbehalt starten die Tarife bei 150 Euro monatlich.

Wann kann die Familie in der PKV versichert werden?

Um die Familie, Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder, in der PKV zu versichern, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Sind diese nicht gegeben, darf die Familie nicht in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden, sondern muss in der GKV verbleiben.

Wann kann der Lebens- oder Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden?

Wann kann der Lebens- oder Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden? Ist ein Partner in der privaten Krankenversicherung versichert, kann der Lebens- oder Ehepartner ebenfalls privat krankenversichert werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Der Ehe- oder Lebenspartner hat
- kein eigenes Einkommen oder
- verdient maximal 561 Euro im Monat (Geringverdiener) oder
- verdient maximal 520 Euro im Monat als Minijobber.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Partner die üblichen Bedingungen für eine PKV-Mitgliedschaft erfüllen. Das heißt, er verdient als Angestellter entweder über der Versicherungspflichtgrenze, ist Student oder selbstständig tätig.

Wie können Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden?

Kinder werden immer privat krankenversichert, wenn beide Elternteile der privaten Krankenversicherung angehören. Sind beide Eltern Mitglied in der GKV, müssen Kinder gesetzlich versichert werden. Ist aber ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert, können Eltern nicht frei entscheiden; die Versicherung ist an das Einkommen des Hauptverdieners geknüpft:


- Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der privat versicherte, wird das Kind in der GKV kostenlos familienversichert.
- Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, wird das Kind privat krankenversichert

Hauptverdiener ist gesetzlich krankenversichert Hauptverdiener ist privat krankenversichert Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert Beide Elternteile sind privat krankenversichert
Kind wird beitragsfrei in der GKV versichert Kind wird in der PKV versichert Kind wird beitragsfrei in der GKV versichert Kind wird in der PKV versichert

Was passiert mit der PKV in der Elternzeit?

Während der Elternzeit bleiben Mütter und Väter privat krankenversichert. Das bedeutet auch, dass sie ihre Beiträge weiterhin bezahlen müssen, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht. Solange Mütter und Väter nicht arbei
ten, erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Frauen mit einer PKV können ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung (ehemals Bundesversicherungsamt) beantragen.

Versicherungspflicht bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Sollten Mütter und Väter während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, können sie unter Umständen der Versicherungspflicht unterliegen. Das gilt unabhängig davon, ob Eltern vor der Elternzeit gesetzlich oder privat versichert waren.

Wer während der Elternzeit Teilzeit arbeitet und vorher privat versichert war, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt maximal während der Elternzeit.

Sollte die Versicherungspflicht aufgrund von Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit bestehen, können sich die Eltern erneut von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür dürfen sie aber höchstens die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigung in ihrem Betrieb arbeiten und müssen seit mindestens fünf Jahren aufgrund ihres Einkommens versicherungsfrei sein.

Voraussetzung ist auch, dass die Betroffenen bei Vollzeitarbeit ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen würden.

Tipp: Bei Versicherungspflicht Anwartschaftsversicherung abschließen
Es kann sinnvoll sein, als teilzeitarbeitende Mutter oder Vater während der Elternzeit die Versicherungspflicht anzunehmen und sich gesetzlich zu versichern. Vor allem, wenn der Partner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört. In der Regel greift dann nämlich die beitragsfreie Familienversicherung der GKV.

Wir raten Ihnen, für diesen Zeitraum eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung, die nur wenige Euro im Monat kostet, frieren sie Ihren Gesundheitszustand bzw. Ihr Eintrittsalter ein. Die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen, zu einem späteren Zeitpunkt, zu denselben Bedingungen in die private Krankenversicherung zurückzukehren.

viv Versicherung- und Finanzmakler GmbH – damit Sie und Ihre Familie bestens versorgt sind

Die private Krankenversicherung kann Ihnen als Familie viele Vorteile bieten. Sie genießen bessere Leistungen, können den Versicherungsschutz frei wählen, bekommen schneller Termine bei Fachärzten und sparen unter Umständen sogar Geld. Allerdings ist die Entscheidung für oder gegen eine PKV eine Entscheidung für das Leben, die gut durchdacht werden muss. Gerade im Hinblick auf die beitragsfreie Familienversicherung, die eine Krankenkasse bietet. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie sich vor diesem Schritt umfassend beraten lassen.

Unsere Experten der viv Versicherung- und Finanzmakler GmbH stehen Ihnen und Ihrer Familie zur Seite und beantworten Ihnen alle Fragen rund um die private Krankenversicherung. Gemeinsam finden wir heraus, ob die PKV die beste Entscheidung für Sie ist und wie Sie sich und Ihre Liebsten rundum zuverlässig absichern. Unsere Beratung ist individuell, ehrlich und kompetent. Greifen Sie jetzt auf unser langjähriges Know-how zurück und lassen Sie sich beraten.

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