Oma und Enkelin halten Händchen

Generationenberatung

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht frühzeitig geregelt

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Individuelle Beratung für Sie und Ihre Liebsten

Haben Sie sich schonmal Gedanken darüber gemacht, wer Sie vertritt, wenn Sie auf Grund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Denn entgegen der geläufigen Meinung können sich weder Ehepartner gegenseitig, noch Eltern ihre volljährigen Kinder im Notfall vertreten. Sorgen Sie also frühzeitig für die Zukunft vor und sichern Sie sich und Ihre Liebsten ab!

Um Ihnen und Ihren Liebsten die ideale Beratung zu bieten, stützen wir uns auf das vier Säulen-Prinzip. Es umfasst u.a. die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Nehmen Sie Ihren nahen Angehörigen die Bürde ab, im Falle einer schweren Krankheit Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Denn Sie können heute bereits die Entscheidungen treffen, die für Sie am besten Sinn.

Unsere IHK-zertifizierten Generationenberater unterstützen Sie hierbei vollumfänglich und beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Im Bedarfsfall bekommen wir fachspezifische Unterstützung von ausgewählten Anwälten und Notaren, um für eine hohe Akzeptanz Ihrer Dokumente garantieren zu können.

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Opa mit seiner Enkelin

Die vier Säulen der Generationenberatung

Was ist eine Generationenberatung?

Wer gesund ist, möchte nicht an schwere Zeiten denken - doch genau hier setzt die Generationenberatung an. Mit Hilfe einer ausführlichen Beratung wissen Sie genau, was auf Sie oder Ihre Angehörige zukommen kann. Welche Vollmachten existieren müssen, um in schweren Zeiten nicht auf (rechtliche) Hürden zu stoßen.
Wir regeln gemeinsam mit Ihnen eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Ebenso wird die unterschiedliche Ausgestaltung einer Patientenverfügung beleuchtet.

Familienangehörige erhalten alle Infos und dürfen Entscheidungen treffen? Das stimmt nicht!
Leider hält sich diese Aussage hartnäckig. Auch wenn Sie verwandt oder verheiratet sind, so gibt es einige Hürden, die Informationen des Gesundheitszustandes Ihres Liebsten zu erfahren. Ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht können Sie leider nichts tun.
Deshalb empfiehlt sich, dass Ehegatten und Kinder eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erhalten.

Um Ihnen eine lückenlose Generationenberatung bieten zu können, arbeiten wir generationenübergreifend mit den folgenden vier Säulen:

  • Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung

  • Pflege

  • Testament

Dabei geht es um die selbstbestimmte rechtliche, medizinische und finanzielle Absicherung. Ihr Wille soll auch dann verwirklicht werden, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrem Generationenberater und sichern Sie Ihre Zukunft ab!

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Ist bei Ihnen im Notfall alles geregelt?

Unfall­ver­si­che­rung für den Fall der Fälle abgeschlossen? Sehr gut, allerdings nicht ausreichend! Hat man einen Unfall und fällt ins Koma, zahlt die Unfall­ver­si­che­rung vermutlich ohne Probleme. Liegt aber keine Vorsorgevollmacht vor, landet das Geld nicht wie zu erwarten auf dem gemeinsamen Konto, sondern auf einem Sperrkonto, auf das nur der gerichtlich bestimmte Betreuer Zugriff hat. Auch der/die Partner/in hat dann keinen uneingeschränkten Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto und es wird stattdessen ein Haushaltsgeld gezahlt. Somit ist von der zuvor erarbeiteten finanziellen Unabhängigkeit nichts mehr übrig!

Lassen Sie es nicht so weit kommen, sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht für Sie und Ihre Liebsten vor und blicken mit einem gutem Gefühl in die Zukunft.

Vorteile der Generationenberatung bei viv

  • IHK-zertifizierte Generationenberater

  • Ganzheitliche Beratung für Ihre Zukunft, Ihre Finanzen und Ihre Versicherungen

  • Handlungsempfehlungen auf Basis Ihrer Lebenssituation

  • Alles aus „einer Hand“ – sehr komfortabel, zeitsparend und effektiv

  • Verwahrung Ihrer Dokumente mit dem IGB-Service d.h. 24h 7 Tage die Woche griffbereit

Sie erhalten:

  • Hinweise, welche Aspekte bei der Vorsorge und Vermögensnachfolge zu berücksichtigen sind

  • Transparenz über Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation

  • Hinweise, in welchen Bereichen Abweichungen zu Ihren Wunschvorstellungen vorhanden sind

  • Handlungsmöglichkeiten, wie Sie Ihre Wunschvorstellungen erreichen können

  • eine hohe Akzeptanz Ihrer Dokumente

  • das Gefühl, an alles gedacht zu haben

Vorsorgevollmacht

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer sich im Notfall um Ihre fixen Ausgaben kümmert, die vom Konto überwiesen werden müssen? Von wem wird Ihre Post geöffnet? In der Vorsorgevollmacht können Sie das regeln.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie selbst wählen eine oder mehrere Per­sonen vollsten Vertrauens, die für Sie im Bedarfsfall handeln sollen. Zudem entscheiden Sie, welche und wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Falls Sie auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können und keine Vollmacht besteht, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Dieser wird dann Ihr gesetzlicher Vertreter.

Sie haben keine Person vollsten Vertrauens? Auch hier finden wir die passende Lösung für Sie! Sie können ganz einfach in einer Betreuungsverfügung festhalten, welche Wünsche Sie für den Fall der Betreuung haben. Diese werden dann, kontrolliert vom Betreuungsgericht, erfüllt. Zusätzlich können Sie festlegen, wer Betreuer werden soll oder, wer keinesfalls Betreuer werden soll.

Patientenverfügung

Welche Behandlungen sollen im Krankheitsfall durchgeführt oder unterlassen werden? Möchten Sie Organspender sein oder nicht? Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam erklären können. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit einer Erklärung für oder gegen die Organspende. Zusätzlich machen Sie Ihre bevollmächtigte Person handlungsfähig, denn sollte keine Patientenverfügung bestehen, hat der Arzt das letzte Wort!

Dokumentieren Sie Ihren Willen, damit dieser auch von der Person Ihres Vertrauens und nach Ihren Vorstellungen ausgeführt werden kann.

Die Patientenverfügung muss alle ein bis zwei Jahre auf ihre Aktualität und Richtigkeit geprüft werden, sodass sie im Bedarfsfall rechtssicher ist und genau Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.

Pflege

Reicht das Geld im Pflegefall aus? Was passiert mit der Wohnung/dem Haus? Und wer kümmert sich um die Finanzen? Alle diese Sorgen können mit der Vorsorge für die Pflege aus dem Weg geräumt werden!

Für die Pflege vorzusorgen ist nicht nur eine Entlastung für Sie, auch Ihre Kinder können beruhigt in die Zukunft blicken. Jetzt fragen Sie sich sicher, warum die Kinder? Kommt es zu einem Pflegefall, so wird das eigene Kapital solange aufgebraucht, bis nichts mehr davon übrig ist. Sobald alles aufgebraucht ist, müssen unter Umständen Ihre Kinder finanziell für Sie einspringen.

Damit dieser Fall nicht eintritt, erstellen wir mit Ihnen einen Pflegestatus, in welchem die Kosten und Ausgaben sowie die Einkünfte gegenübergestellt werden.

Testament

Das Testament ist in der Regel eine einseitige Willenserklärung, die ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden kann. Es dient hauptsächlich dazu, die möglicherweise unerwünschte gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen oder auch Erbengemeinschaften zu verhindern. Außerdem geht es um Selbstbestimmung, Freiheit, aber auch um Sicherheit und Vertrauen.

Für das persönliche Wohlbefinden spielen nicht nur die Finanzen eine wichtige Rolle, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Um hier die Rechtssicherheit und Akzeptanz ihrer Dokumente gewährleisten zu können, unterstützen Sie die Spezialisten aus unserem Netzwerk gerne.

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