
Generationenberatung
Individuelle Beratung für Sie und Ihre Liebsten
Haben Sie sich schonmal Gedanken darüber gemacht, wer Sie vertritt, wenn Sie auf Grund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Denn entgegen der geläufigen Meinung können sich weder Ehepartner gegenseitig, noch Eltern ihre volljährigen Kinder im Notfall vertreten. Sorgen Sie also frühzeitig für die Zukunft vor und sichern Sie sich und Ihre Liebsten ab!
Unsere IHK-zertifizierten Generationenberater unterstützen Sie hierbei vollumfänglich und beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Im Bedarfsfall bekommen wir fachspezifische Unterstützung von ausgewählten Anwälten und Notaren, um für eine hohe Akzeptanz Ihrer Dokumente garantieren zu können.

Die vier Säulen
Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrem Generationenberater und sichern Sie Ihre Zukunft ab!
Ist bei Ihnen im Notfall alles geregelt?
Lassen Sie es nicht so weit kommen, sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht für Sie und Ihre Liebsten vor und blicken mit einem gutem Gefühl in die Zukunft.

Vorteile der Generationenberatung bei viv
IHK-zertifizierte Generationenberater
Ganzheitliche Beratung für Ihre Zukunft, Ihre Finanzen und Ihre Versicherungen
Handlungsempfehlungen auf Basis Ihrer Lebenssituation
Alles aus „einer Hand“ – sehr komfortabel, zeitsparend und effektiv
Verwahrung Ihrer Dokumente mit dem IGB-Service d.h. 24h 7 Tage die Woche griffbereit
Sie erhalten:
Hinweise, welche Aspekte bei der Vorsorge und Vermögensnachfolge zu berücksichtigen sind
Transparenz über Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation
Hinweise, in welchen Bereichen Abweichungen zu Ihren Wunschvorstellungen vorhanden sind
Handlungsmöglichkeiten, wie Sie Ihre Wunschvorstellungen erreichen können
eine hohe Akzeptanz Ihrer Dokumente
das Gefühl, an alles gedacht zu haben
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie selbst wählen eine oder mehrere Personen vollsten Vertrauens, die für Sie im Bedarfsfall handeln sollen. Zudem entscheiden Sie, welche und wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Falls Sie auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können und keine Vollmacht besteht, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Dieser wird dann Ihr gesetzlicher Vertreter.
Sie haben keine Person vollsten Vertrauens? Auch hier finden wir die passende Lösung für Sie! Sie können ganz einfach in einer Betreuungsverfügung festhalten, welche Wünsche Sie für den Fall der Betreuung haben. Diese werden dann, kontrolliert vom Betreuungsgericht, erfüllt. Zusätzlich können Sie festlegen, wer Betreuer werden soll oder, wer keinesfalls Betreuer werden soll.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss alle ein bis zwei Jahre auf ihre Aktualität und Richtigkeit geprüft werden, sodass sie im Bedarfsfall rechtssicher ist und genau Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.
Pflege
Für die Pflege vorzusorgen ist nicht nur eine Entlastung für Sie, auch Ihre Kinder können beruhigt in die Zukunft blicken. Jetzt fragen Sie sich sicher, warum die Kinder? Kommt es zu einem Pflegefall, so wird das eigene Kapital solange aufgebraucht, bis nichts mehr davon übrig ist. Sobald alles aufgebraucht ist, müssen unter Umständen Ihre Kinder finanziell für Sie einspringen.
Damit dieser Fall nicht eintritt, erstellen wir mit Ihnen einen Pflegestatus, in welchem die Kosten und Ausgaben sowie die Einkünfte gegenübergestellt werden.
