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Vermögensschaden-Haft­pflicht

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Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders wichtig?

Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern.

In einigen Branchen, wie z.B. rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, sind finanzielle Schäden besonders schwerwiegend. Deshalb gibt es Berufsgruppen, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sind:

Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Bei einem Vermögensschaden muss zwischen einem echten und unechten Vermögensschaden unterschieden werden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn Ihr Kunde aufgrund Ihrer Tätigkeit einen hohen finanziellen Verlust erleidet. Ein unechter Vermögensschaden liegt hingegen vor, wenn ein Kunde sich z.B. auf Ihrem Firmengelände verletzt. Hierbei handelt es sich um einen Personenschaden. Durch einen Verdienstausfall entsteht ein Vermögensschaden, welcher in der Regel durch die Betriebs- oder Berufshaftpflicht versichert ist.

Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Im beruflichen Alltag kann ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der Selbstständige oder Unternehmer dann haftbar gemacht werden kann. Daher ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen sinnvoll. Immer dann, wenn der Unternehmer oder Selbstständige vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, kann ein Fehler zu Vermögensschäden führen, die bei hohen Schäden auch die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden und dadurch zum finanziellen Ruin führen können.

Als Beispiel für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte zu nennen. Aber nicht nur im Rahmen der beruflichen, sondern auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen.

Kommt es zu einem Vermögensschaden, dann übernimmt die Versicherung die Haft­pflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung nur solche Vermögensschäden, die auch tatsächlich begründet sind. Deshalb zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch das Abwehren von unberechtigten Haft­pflichtansprüchen, wodurch oftmals eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist.

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