Manager und Managerin schauen auf ein Tablet

D&O-Versicherung

Die Directors-and-Officers-Versicherung für Geschäftsführer und Manager
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Directors-and-Officers-Versicherung

Die Directors-and-Officers-Versicherungrichtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte und Manager einen finanziellen Schutz. Sie stellt eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpftlichtversicherung da.

Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass Geschäftsführer und Manager mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko für Geschäftsführer und leitende Angestellte zu begrenzen.

Die D&O-Versicherung tritt dabei für Vermögensschäden ein, die im Rahmen der Managementtätigkeit im Unternehmen aufgetreten sind. Kommt es zum Beispiel seitens der Führungskraft zu einer Pflichtverletzung und zu einem folgenden Vermögensschaden, dann kann dieser über die abgeschlossene D&O-Versicherung reguliert werden. Dabei können durch die Versicherung sowohl Schadenersatzansprüche des Unternehmens selbst reguliert werden als auch solche Ansprüche, die von außen an das Unternehmen in Folge der Pflichtverletzung herangetragen werden.

Dabei gibt es bei der D&O-Versicherung dieser Art sogar die Möglichkeit, Fehler aus der Vergangenheit mit abzusichern. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Allerdings muss der Fehler dafür bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein, denn ansonsten ist eine Mitversicherung nicht möglich. Jedoch gibt es im Bereich des Managements durchaus auch Fehler, die erst nach Jahren ihre Wirkung entfalten. Zugleich kann es sinnvoll sein, eine D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kombinieren. Denn nicht selten kommt es im Rahmen von Managementfehlern zu Rechtsstreitigkeiten.

Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Eine D&O-Versicherung ist für Entscheidungsgeträger konzipiert. Versichert sind

  • Vorstände

  • Geschäftsführer

  • Aufsichtsräte und Beiträte sowie deren Vertreter

  • Faktische Organe

  • leitende Angestellte (Führungskräfte)

  • Datenschutzbeauftrage

  • ...

Neben den Entscheidungsträgern empfiehlt sich eine D&O-Versicherung bei Firmen unterschiedlichster Unternehmensformen: von einer AG, zur GmbH bis hin zu Vereinen und Stiftungen.

Was umfasst eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung kommt für Vermögensschäden auf, die während der Vertragsdauer geltend gemacht werden. Auch prüft die Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten die Sach- und Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Im Falle eines Reitsstreits, kommt die D&O für die Kosten auf.

Versichert sind dabei sämtliche Organmitglieder sowie deren Vertreter. Es sind alle Managenttätigkeiten als auch opterative Tätigkeiten versichert. Letzteres umfasst die Dienstleistung für einen Kunden.

D&O-Versicherung für Unternehmen

Bei einer D&O-Versicherung schließt ein Unternehmen die Versicherung für die Führungsorgane ab. Sollten Schadensersatzansprüche die finanziellen mittel der Führungsorgane übersteigen, gehen die Forderungen an das Unternehmen über. Das kann sich negativ auf die Unternehmensbilanz auswirken.

Neben den sichtbaren finanziellen Schäden kommt es auch zu langwierige Gerichtsprozessen. Eine gute D&O-Versicherung verhindert dies und schützt somit das Image des Unternehmens.

D&O-Versicherung für Manager

Neben der D&OVersicherung, welche direkt vom Unternehmen für die Führungsorgane abgeschlossen wird, versichert sich das Führungsorgan selbst mit einer persönlichen D&O.

Eine persönliche D&O-Versicherung hat den Vorteil, dass sich das Führungsorgan vom Versicherungsschutz des Unternehmens unabhängig macht. In der Regel kann das Führungsorgan die Parameter des Versicherungsschutzes, wie z.B. die Höhe der Deckungssumme, nicht mitentscheiden.
Diese Art der Versicherung schützt vor finanziellen privaten Folgen, die im schlimmsten Fall in eine Privatinsolvenz führen könnte.

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