Unabhängige Anbieter
Wir haben einen Pool aus vielfältigen und unterschiedlichen Finanzierungen und Banken.
Versicherung bitte nur mit Beratung! - Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil
Beratungsablauf und unsere Spielregeln zur Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Grundfähigkeitenversicherung bei viv Versicherungsmakler in Freiburg
Das Zauberwort heißt "Finanzielle Angemessenheit". Damit meint der Versicherer, das er vor dem Erstellen des Versicherungsscheins noch eine Möglichkeit hat, bei der BU Höhe mitzureden.
Wenn der Leistungsfall eingetreten ist, kann der Versicherer nicht mehr prüfen. Wenn die 50 %tige Berufsunfähigkeit eingetreten ist, muss der Versicherer 100 % zahlen.
Einfach gesagt, ist die BU eine Summenversicherung, also eine Versicherung, bei der eine feste Versicherungssumme vereinbart ist.
bis 60.000 € Bruttoeinkommen p.a.: 70%
ab 60.000 € Bruttoeinkommen p.a.: 50% (des übersteigenden Teils)
Die derzeit höchste Absicherungsoption am Markt - wenn da nicht der Durchschnitt der letzten 3 Jahre noch eine Rolle spielen würde!
bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 2/3 des Bruttoeinkommens
über der Beitragsbemessungsgrenze: 1/3 des Bruttoeinkommens
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 7.300 € monatlich und 87.600 € jährlich (Stand 2023). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 107.400 € jährlich bzw. 8.950 € monatlich. In den neuen Bundesländern liegt die BBG RV Ost bei monatlich 7.100 € und jährlich 85.200 €. In der knappschaftlichen RV bei 8.700 € monatlich und 104.400 € jährlich.
Also: Etwas weniger als bei der Allianz, aber auch hier die Regelung das der Schnitt der letzten 3 Jahre berücksichtigt wird.
60 % vom Bruttoeinkommen
Eine klare Aussage - 60 % vom Bruttoeinkommen.
60 % vom Bruttoeinkommen / Gewinn
Beamte: 30 % der Bruttobezüge
Ebenfalls eine klare Aussage - 60 % vom Bruttoeinkommen.
24.000 € - 84.000 € Bruttoeinkommen p.a.: 60%
über 84.000 € Bruttoeinkommen p.a.: 30%
Auch hier ziehen sich die 60 % durch.
bis 40.000 € Gesamtjahresrente: 60 % vom Brutto p.a.
ab 40.000 € Gesamtjahresrente: 80/50 Regelung (80% der ersten 50.000 € vom Netto p.a., darüber hinaus 50%)
Hier sind wieder die 60 % zu sehen, aber dann wirds etwas kompliziert. Bei uns wird meist auf eine Zweivertragsregelung hin geprüft, so das dies keine große Rolle spielt. Aber man sieht schön wie kompliziert es geregelt werden kann.
bis 50.000 € Brutto p.a.: 60%
ab 50.000 € Brutto p.a.: 50%
Sehr übersichtliche Regelung.
bis 25.000 € Nettoeinkommen p.a.: 95%
der 25.000 € übersteigende Teil des Nettoeinkommens p.a.: 70%
Auch hier wird häufig die Zweivertragsregelung eingesetzt, da unsere Mandanten sonst nicht auf Ihre Wunschrenten kämen. Zumal wir den Volkswohl-Bund sehr schätzen für seine hervorragende Risikoprüfung, zu der wir einen sehr guten Kontakt haben..
Jetzt Beratung anfordern
Kostenlos & unverbindlich