Krankenzusatzversicherung

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Krankenzusatzversicherung

Das Modell

Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

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Holzwürfel mit verschiedenen Bildern zur Vorsorge sind wie eine Pyramide aufeinander gestapelt

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Wer in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

Gesetzliche KVKrankenzusatztarifPrivate KV

Im Krankenhaus (stationär)

Auswahl des Krankenhauses

Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus,

keine Privatkliniken

Je nach Tarif freie Klinikwahl.

Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen

Freie Auswahl, auch Privatkliniken.

Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft.

Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.

Unterbringung im Krankenhaus

Mehrbettzimmer,

Versicherter zahlt Selbstbeteiligung

Ein- oder Zweibettzimmer

ohne Selbstbeteiligung versicherbar

Ein- oder Zweibettzimmer

ohne Selbstbeteiligung versicherbar

Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt

Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)

Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)

Arzthonorare für Krankenhaus-

behandlungen

Arzthonorare in den GKV-

Fallpauschalen enthalten

Je nach Tarif höhere Erstattung

als in der GKV

Je nach Tarif bis zum Höchstsatz

der privatärztlichen Gebührenordnung

(GOÄ)

Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar

Freie Arztwahl, sofern kein

Hausarztmodell vereinbart

Honorare für Leistungen

niedergelassener Ärzte

Im Wesentlichen Erstattung

von Versichertenpauschalen

Je nach Tarif umfangreicher als GKV,

z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar

Je nach Tarif deutlich höhere

Kostenübernahme als GKV,

Erstattung nach privatärztlicher

Gebührenordnung (GOÄ)

Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate,

Prothesen etc.)

Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung,

Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme

für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr

Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen,

Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich

Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen,

Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich

Vorsorgeuntersuchungen

Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen,

z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen,

ab 35 bei Männern

Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang

als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)

Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang

als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)

Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKVJe nach Tarif Erstattung bis zu 100 %Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktikerleistungen Keine Heilpraktikerleistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbarBehandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen

Zahnbehandlung

100% nur für zugelassene Leistungen

Je nach Tarif bis zu 100% für

nicht von der GKV erstattete Leistungen

Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz

50 bis 65% der günstigsten

Regelversorgung

Je nach Tarif bis zu 100% auch für

modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz

Je nach Tarif bis zu 100% auch für

modernen und ästhetisch hochwertigen

Zahnersatz

Zahnarzthonorare

Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher

Leistungen (BEMA)

Zuzahlung zum Eigenanteil der

Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100%

Je nach Tarif bis zum Höchstsatz

der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung – welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe – denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung – mit so genannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

Wer sollte sich versichern?

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Sinnvoll ist die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

Kosten bei Krankenzusatzversicherungen

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krank­hei­ten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich – der Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss – ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.

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