Ein Mann hält sich sein schmerzendes Knie fest

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arthrose – richtig abgesichert für den Ernstfall

Die Arthrose zählt zu den Erkrankungen des Bewegungsapparats und gehört zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Kein Wunder, rund 40 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer zwischen 50 und 60 Jahren leiden an dem Gelenkverschleiß. Doch besteht Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Arthrose? Und können Erwerbstätige eine BU-Versicherung abschließen, wenn die Erkrankung bereits diagnostiziert wurde?

Unsere Versicherungsberater beraten Sie zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arthrose – transparent und auf Augenhöhe. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arthrose? Ist das überhaupt möglich?

Arthrose ist eine der häufigsten Gelenkerkrankungen in Deutschland. Je nach Stadium kann die Krankheit zu erheblichen Einschnitten im Alltag führen – und für Berufsunfähigkeit verantwortlich sein. Deshalb ist es für Erkrankte besonders sinnvoll, sich gegen dieses Risiko mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Da Arthrose zu einem erhöhten Risiko für Berufsunfähigkeit führt, haben es Betroffene jedoch schwer, eine BU-Versicherung zu erhalten. Unsere Versicherungsexperten sind darauf spezialisiert, auch Menschen mit Vorerkrankungen zum Berufsunfähigkeitsschutz zu verhelfen. Wir unterstützen Sie dabei, sich trotz Diagnose mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen das Risiko des Einkommensverlustes abzusichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – die wichtigste Versicherung für Erwerbstätige

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage ihrer finanziellen Existenz. Ist diese bedroht, etwa durch eine Krankheit oder Unfallfolgen, stehen viele Betroffene vor dem finanziellen Aus. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird viel zu oft unterschätzt – mit fatalen Folgen. Der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher essentiell!

Zu viele Berufstätige verlassen sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für den Fall, dass sie nicht mehr arbeiten können. Aber: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur, wer keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen kann. Handwerker könnten ggf. immer noch einen Bürojob ausüben. Ein Chirurg trotz Verletzung der dominanten Hand weiter als Gutachter arbeiten. Es spielt keine Rolle, ob die Betroffenen tatsächlich einer anderen Tätigkeit nachgehen. Sobald sie theoretisch dazu in der Lage sind, haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente!

  • Außerdem müssen Sie für die volle Erwerbsminderungsrente weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer noch drei bis sechs Stunden täglich berufstätig sein kann, erhält von der sowieso bereits zu knappen Rentenleistung lediglich die Hälfte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Erwerbstätigen einen optimalen Schutz

Anders als die gesetzliche Absicherung ist die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung an den zuletzt ausgeübten Beruf gekoppelt. Daher spielt es keine Rolle, ob die Versicherten theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Ihr Leistungsanspruch besteht, wenn

  • die Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent dem zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachgehen können.

Voraussichtlich dauerhaft bedeutet, dass angenommen wird, dass die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestehen bleibt. Der Leistungsanspruch bleibt solange aufrecht, wie die Berufsunfähigkeit andauert – maximal bis zum vertraglich vereinbarten Endalter.

Schützen Sie Ihr wertvollstes Gut: Ihre Arbeitskraft! Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Warum der Schutz bei Berufsunfähigkeit mit Arthrose besonders wichtig ist

Die Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung bzw. Gelenkabnutzung. Es handelt sich dabei um ein über das übliche Maß hinausgehenden Verschleiß der Gelenke, der schwerwiegende Folgen haben kann. Nicht selten sind Betroffene im Laufe der Zeit erheblich eingeschränkt, sei es motorisch oder/und wegen der damit einhergehenden Schmerzen. Eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Arthrose ist daher keine Seltenheit.

  • Die Arthrose betrifft besonders häufig Finger und Hände, Knie, Zehen, Ellenbogen, Hüfte, Schulter, Wirbelsäule und Sprunggelenk. Damit kann die Erkrankung bei Erwerbstätigen aller Branchen eine Berufsunfähigkeit hervorrufen.

Arthrose kann zur vorübergehenden und häufiger noch zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Davon betroffen sein können sowohl Erwerbstätige mit und ohne körperliche Arbeit. Statistisch häufen sich die Beschwerden zwischen dem 50. und 60 Lebensjahr – aber auch bei zunehmend mehr jungen Menschen werden Gelenkerkrankungen diagnostiziert.

  • Im Falle einer Arthrose-Diagnose besteht Versicherungsschutz über die BU-Versicherung, wenn die Erkrankung nachweislich zur Berufsunfähigkeit geführt hat und die Leistungsprüfung keine Ungereimtheiten ergibt, wie etwa fehlerhaft beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Am sinnvollsten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung noch bevor die Arthrose festgestellt wird

Es ist unumstritten, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung am sinnvollsten ist, bevor die Diagnose Arthrose gestellt wurde. Denn Betroffene haben ein sehr hohes Risiko, dass sie im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig werden. Wer sich schon frühzeitig um den Versicherungsschutz gekümmert hat, kann auch mit einer Arthrose-Diagnose finanziell sorgenfrei in die Zukunft blicken.

Die Erfahrung zeigt uns aber, dass sich viele Menschen erst mit dem Verlust ihrer Arbeitskraft beschäftigen, wenn sie dem Risiko einer Berufsunfähigkeit gegenüberstehen. Etwa, wenn sie die entsprechende Diagnose erhalten. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Schutz bei Berufsunfähigkeit auch mit Arthrose möglich ist?

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arthrose

Menschen mit Vorerkrankungen haben es schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn die Versicherer sind nicht dazu verpflichtet, alle Antragsteller anzunehmen. Sie dürfen das Risiko eines jeden einzelnen prüfen und den Versicherungsschutz nach Ermessen gewähren oder ablehnen. Andernfalls wäre eine BU-Versicherung aber auch nicht bezahlbar. Somit profitiert das Versicherungskollektiv, wenn auch zum Leidwesen einzelner Antragsteller.

Generell gilt: Je umfangreicher und schwerwiegender eine Erkrankung, desto eher müssen Sie mit Annahmeschwierigkeiten rechnen. Versicherer haben drei Möglichkeiten, um auf ein erhöhtes Leistungsrisiko zu reagieren:

  1. Sie verlangen einen Risikozuschlag
  2. Sie schließen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung beantragt werden, vom Versicherungsschutz aus
  3. Sie lehnen den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Vorsicht bei Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Antragsablehnung ist ein erheblicher Nachteil für die Antragsteller, da die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Eintrag im Sonderwagnisregister zur Folge haben kann. Dies führt dazu, dass die erneute Suche nach einem BU-Versicherer zusätzlich erschwert wird, denn die Gesellschaften werden im weiteren Verlauf einen möglichen Eintrag im Register prüfen. Und liegt ein solcher vor, wird ihre Entscheidung negativ beeinflusst. Es gilt daher zwingend zu vermeiden, dass ein Eintrag im Sonderwagnisregister erfolgt! Das lässt sich bspw. über eine anonyme Risikoabfrage realisieren.

Arthrose muss kein Ausschlusskriterium sein

Die Diagnose Arthrose macht es in jedem Fall schwerer, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern; die Krankheit muss aber kein K.-O.-Kriterium sein. Denn die Gesellschaften haben immer noch die Möglichkeit, einen Risikozuschlag zu verlangen oder Leistungen im Zusammenhang mit dem Gelenkverschleiß auszuschließen. Entscheidend ist, dass Sie nicht unüberlegt handeln und eigeninitiativ verschiedene Versicherer anfragen. Holen Sie sich Unterstützung durch Experten.

Mit der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH trotz Arthrose zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Arthrose muss für den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit kein Ausschlusskriterium sein. Es gibt durchaus Versicherer auf dem Markt, die je nach Schwere der Erkrankung den BU-Antrag annehmen. Dafür ist es aber wichtig, nicht wahllos Anfragen zu stellen, sondern mit der Unterstützung eines Experten vorzugehen.

Unsere Berater der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir bieten mitunter die Option, eine mögliche Antragsannahme vorab durch eine anonyme Risikoprüfung anzufragen. Dadurch entstehen Ihnen auch bei einer Ablehnung keine Nachteile.

Und sollte es aufgrund einer schweren Ausprägung der Krankheit tatsächlich nicht möglich sein, eine BU-Versicherung abzuschließen, prüfen wir andere Alternativen für Sie. In jedem Fall stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, sich gegen den Verlust Ihrer finanziellen Existenz abzusichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Markus Fuß

Weitere spannende Beiträge

Für die Zukunft Ihres Kindes: Keine halben Sachen bei der Schüler-BU!

Klar, die Zukunft Ihres Kindes liegt Ihnen besonders am Herzen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei eines der wichtigsten Dinge, um die nötige Sicherheit zu geben. Und das während des gesamten Berufslebens. Aber BU-Schutz ist nicht gleich BU-Schutz! Worauf kommt es bei der Auswahl der richtigen Schüler-BU an? Besonders wichtige Punkte möchten wir Ihnen heute…

Markus Fuß
Schülerin lacht in die Kamera

Was sich bei Absicherung und Vorsorge in 2022 ändert

Energiekosten, Pflegeunterstützung oder Regionalklassen in der Kfz – mit dem Jahreswechsel traten wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Folgendes ändert sich für Absicherungen und Vorsorge in 2022. Betriebsrenten: Zuschüsse Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter zur bAV einen Zuschuss zu leisten. Damit erhöht sich tendenziell die Versorgung aller bAV-Sparer. Welche…

Markus Fuß
Frau mit Laptop und Blatt Papier

PKV-Beitragserhöhungen und Versicherungspflichtgrenze 2024

Die Versicherungspflichtgrenze der PKV ist zum 01. Januar 2024 deutlich gestiegen. Arbeitnehmer müssen seit dem 01. Januar 2024 ein höheres Einkommen vorweisen, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln bzw. bleiben zu können. Selbstständige und Freiberufler bleiben von der PKV Versicherungspflichtgrenze unberührt. Zudem fallen die Beitragserhöhungen 2024 höher aus als in den Vorjahren. Unsere…

Markus Fuß
Zwei Personen berechnen ihren Versicherungsbedarf