Jedes Jahr werden in Deutschland fast zehn Prozent der Ärzte wegen eines Behandlungsfehlers verklagt. Und auch wenn ärztliche Haftungsfragen hoch komplex sind und viele dieser Klagen ins Leere laufen, müssen Mediziner für ihre Fehler aufkommen, was ihr finanzieller Ruin bedeuten kann. Daher sollten sich alle Ärzte die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellen und sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte für den Ernstfall absichern. Dabei unterstützen wir Sie!
Die Berufshaftpflicht für Ärzte – Absicherung Ihrer finanziellen Existenz
Als Arzt stehen Sie einer erheblichen Verantwortung gegenüber. Und auch wenn Sie Tag für Tag ihr Bestes geben, sind Sie vor Fehlern nicht gefeilt, die ihre finanzielle Existenz bedrohen können. Denn im Falle eines von Ihnen verschuldeten Behandlungsfehlers müssen Sie für die Schadensersatzforderungen Ihres Patienten aufkommen; das sind medizinische Kosten, Schmerzensgeld oder Vermögensschäden.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte ein Muss. Denn sie bietet eine umfassende Absicherung der dienstlichen Tätigkeit bzw. im Praxis- oder Klinik-Alltag. Risikogerechte Versicherungssummen sorgen dafür, dass Sie im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens abgesichert sind – und als Arzt nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung im Überblick
- Absicherung Ihrer dienstlichen Tätigkeit als Arzt und des Praxis-Alltags
- Versicherungsschutz bei berechtigten Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
- Prüfung der Haftbarkeit und Abwehr unberechtigter Forderungen
- Mitversicherung von Nebentätigkeiten, Notarzttätigkeiten etc.
- Bedarfsgerechte Versicherungssumme und risikogerechte Leistungen
Die ärztliche Sorgfaltspflicht
Generell gehen Mediziner mit jeder Untersuchung – selbst wenn es sich um reine Routine handelt, ein Risiko ein. Behandeln sie den Patienten falsch, und wenn es nur das Medikament ist, auf das er allergisch reagiert, können sie als Arzt haftbar gemacht werden. Sogar die unzureichende Patientenaufklärung oder Dokumentationsfehler können teure Folgen für Ärzte haben.
Aus zivilrechtlicher Sicht wird mit der Behandlung eines Patienten ein Vertrag eingegangen. Und dabei verpflichten sich die Ärzte, den Patienten fachgerecht zu behandeln und höchste Sorgfalt walten zu lassen. Verletzen sie die Sorgfaltspflicht, müssen die Mediziner für den entstandenen Schaden aufkommen. Das heißt, Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen für Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld und möglicherweise sogar Strafverfahren.
Statistisch betrachtet muss ein Arzt jedes siebte Jahr mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers rechnen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Bestimmte Fachbereiche werden besonders häufig gemeldet
Nach einer Statistik der Techniker Krankenkasse gibt es bestimmte Fachbereiche, die besonders häufig gemeldet werden. Dazu gehören:
- Zahnärzte
- Chirurgen
- Allgemeinmediziner
- Gynäkologen
- Orthopäden
Eine nicht unerhebliche Gefahr ist vor allem für Ärzte in Kliniken, aber auch für niedergelassene Mediziner der Zeit- und Personalmangel. Hinzu kommt, dass sowohl die Zahl der ambulanten als auch der stationären Behandlungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Das Risiko für Ärzte bleibt also hoch.
Versicherungsschutz für niedergelassene und angestellte Ärzte
Niedergelassene Mediziner müssen sich in vollem Umfang selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Sie haben die Möglichkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abzuschließen, die eine für ihren Fachbereich risikogerechte Absicherung bietet. Neben eigenem Verschulden sollten auch die Praxismitarbeiter über die Berufshaftpflicht mitversichert werden.
Angestellte Ärzte sind im Regelfall über ihren Arbeitgeber abgesichert. Dennoch kann eine eigene Berufshaftpflicht für sie sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn die Police des Arbeitgebers keinen ausreichenden Schutz bietet oder Lücken aufweist. Auch bei Nebentätigkeiten und ärztlichen Einsätzen außerhalb des Arbeitsplatzes ist es ratsam, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abzuschließen.
Drei gute Gründe für eine Berufshaftpflicht für Ärzte
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärzte vor den finanziellen Folgen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit und dem Praxis-Alltag. Der Versicherungsschutz kann aber bedarfsgerecht und individuell erweitert werden. So ist es bspw. auch möglich, ärztliche Vertretung, die Tätigkeit als Notarzt oder andere freiberufliche Nebentätigkeiten mitzuversichern. Grundsätzlich kann die Versicherung dem persönlichen Bedarf und den relevanten Risiken angepasst werden.
Prüfung der Haftbarkeit – passiver Rechtsschutz
Die Haftpflichtversicherung leistet nicht nur bei berechtigten Schadensersatzforderungen. Der Versicherer prüft auch, ob sein Kunde tatsächlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Und wenn nicht, fungiert die Berufshaftpflicht wie ein passiver Rechtsschutz und wehrt unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab. Auch vor Gericht. Somit sind Sie als Arzt zusätzlich abgesichert, wenn Sie unberechtigt eines Behandlungsfehlers beschuldigt werden.
Hohe Versicherungssummen
Gute Tarife einer Berufshaftpflichtversicherung bieten im Leistungsfall hohe Versicherungssummen. Das bedeutet, die Deckungssummen belaufen sich auf mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Vorsicht: Je nach Tarif kann die Versicherungssumme für Vermögensschäden hingegen niedriger ausfallen.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte – ein existenzieller Versicherungsschutz
Trotz größter Sorgfalt und der Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, kann es auch bei Medizinern zu Fehlern kommen. Und anders als bei einem Maler oder Klempner resultieren daraus häufig keine Sachschäden, sondern es geht um die Gesundheit der Menschen. Deshalb sind gerade medizinische Fehler meist immens und können für den verantwortlichen Arzt das Ende seiner finanziellen Existenz bedeuten.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte nicht nur gesetzlich verpflichtend, sie ist auch ein wichtiger Versicherungsschutz. Chirurgen, Zahnärzte, Allgemeinmediziner, Orthopäden, Gynäkologen etc. erhalten mit einer bedarfs- und risikogerechten Versicherung die finanzielle Sicherheit, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit brauchen. Denn Schadenssummen gehen in der Medizin schnell in die Hunderttausende – wenn nicht sogar darüber hinaus.
Wir sind für Sie da
Unsere Experten der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH helfen Ihnen dabei, sich gegen Haftungsrisiken und viele weitere Gefahren abzusichern. Wir beantworten Ihre Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung und unterstützen Ärzte, sich möglichst sorgenfrei ihrer Arbeit widmen zu können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.