Gesundheitsfragen sind ein elementarer Bestandteil einer BU-Versicherung. Denn sie helfen dem Versicherer dabei, das Risiko auf Berufsunfähigkeit einzuschätzen. Würden die Anbieter ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen vertreiben, wären die Beiträge zur BU aufgrund des unkalkulierbaren Risikos unbezahlbar. Doch kann die Gesundheitsprüfung auch zum Problem werden. Vor allem, wenn Sie gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben machen.
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Vorerkrankungen müssen nicht zwangsweise ein K.-o.-Kriterium für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sein. Sie müssen aber die Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß beantworten, um nicht zu riskieren, im Leistungsfall eine Ablehnung von der BU zu bekommen.
Unsere Finanzberater stehen Ihnen zur Seite. Wir haben jahrelange Expertise auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung und wissen, welche Krankheiten und Vorerkrankungen zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme der Berufsunfähigkeitsversicherung führen können und wie Sie auch mit Vorerkrankungen Ihre finanzielle Existenz absichern.
Was sind Gesundheitsfragen bei einer BU-Versicherung?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss Gesundheitsfragen beantworten. Dieser Fragenkatalog hilft dem BU Versicherer dabei, einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass der Antragsteller berufsunfähig wird. So kann der Versicherer das Risiko kalkulieren und vermeiden, dass sich nur Personen versichern, von denen ein hohes Leistungsrisiko ausgeht. Etwa, weil sie eine entsprechende Diagnose von Ihrem Arzt erhalten haben.
Bei der Gesundheitsprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ziehen die Versicherer eine Vielzahl von Faktoren heran, die für das individuelle Leistungsrisiko relevant sind:
- Alter
- Beruf
- Hobbies
- Vorerkrankungen
- Gewicht
- Rauch- und Suchtverhalten
- Medikamenteneinnahme
Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand
Neben den allgemeinen Gesundheitsfragen werden auch detailliertere Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers für die Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Für eine BU-Versicherung sind bspw. folgende Angaben relevant:
- Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparats und des Herz-Kreislauf-Systems
- Atemwegserkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Immunerkrankungen
- Stoffwechselkrankheiten
- Hautkrankheiten
- Allergien
- Krebserkrankungen und Tumore
- Krankenhausaufenthalte und Operationen
Häufig beziehen sich die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen bestimmten Zeitraum, z. B. auf die letzten zehn Jahre. Erkrankungen, die außerhalb dieses Zeitraums aufgetreten und ausgeheilt sind, müssen dann nicht gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden.
Anhand dieser Merkmale kann der BU Versicherer nun entscheiden, ob er den Antragsteller zu den gegebenen Bedingungen versichert. Eine chronische Erkrankung, Übergewicht, aber auch gefährliche Hobbys führen dazu, dass der Versicherer das Risiko für eine Berufsunfähigkeit höher einschätzt.
Sie möchten wissen, ob Ihre Vorerkrankung Einfluss auf Ihren BU Versicherungsschutz hat? Wir helfen Ihnen gern! Nehmen Sie Kontakt auf!
Gibt es auch eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?
Die Frage nach einer BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen kommt immer wieder auf. Tatsache ist aber, dass es keine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, die keine Gesundheitsprüfung beinhaltet. Eine solche Absicherung wäre für die Versicherer viel zu risikoreich und für die Versicherungsnehmer damit schlichtweg nicht bezahlbar.
Es gibt einige BU-Anbieter, die einen verkürzten Fragenkatalog mit Gesundheitsfragen vorsehen. Dieser besteht dann nur aus wenigen Fragen, häufig unter zehn. Erst wenn die Antragsteller eine Gesundheitsfrage mit „Ja“ beantworten, werden weitere und ausführlichere Angaben für die Berufsunfähigkeitsversicherung fällig. Dabei handelt es sich aber nicht um eine BU ohne Gesundheitsfragen, sondern lediglich um ein verkürztes Antragsformular.
Wie sich die Antworten der Gesundheitsfragen auf die BU auswirken
Die Antworten auf die Gesundheitsfragen haben direkte Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings kann jeder BU Anbieter seine eigenen Richtlinien und Bewertungssysteme festlegen. So passiert es immer wieder, dass eine Vorerkrankung bei Versicherer A zu Schwierigkeiten führt, während die Krankheit bei Versicherer B wiederum keine Rolle spielt.
Bei einer Vorbelastung, die ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit darstellt, wird der Versicherer reagieren. Er kann den BU-Antrag ohne Schwierigkeiten annehmen oder aber besondere Maßnahmen ergreifen:
- Es steht dem Versicherer frei, den Antrag abzulehnen. In diesem Fall gewährt er dem Antragsteller keinen Versicherungsschutz, da er ein zu hohes Risiko kalkuliert.
- Er kann die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen. Dann besteht bei allen anderen Ursachen, die nicht im Zusammenhang mit der Vorerkrankung zur Berufsunfähigkeit führen, ein Leistungsanspruch.
- Er darf einen Risikozuschlag verlangen. Dieser Zuschlag kann, sofern die Krankheit nachweislich ausgeheilt ist, wieder zurückgenommen werden.
Krankheiten müssen also nicht zwangsweise dazu führen, dass der Versicherer den Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt. Auch mit Vorerkrankungen können Sie ggf. mit ein paar Einschränkungen oder einem Risikozuschlag eine BU-Versicherung erhalten.
Wieso ehrliche und korrekte Antworten bei der Gesundheitsprüfung wichtig sind
Gesundheitsfragen müssen bei einer BU immer wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bestehen Unklarheiten, sollten die Antragsteller immer Rücksprache mit dem Arzt halten – und ggf. entsprechende Unterlagen und/oder ihre Patientenakte anfordern.
- Tipp: Vermeiden Sie zwingend Fehler, die Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen können. Wir raten Ihnen, die Gesundheitsfragen nicht nur in Ruhe zu beantworten, sondern auch Ihren Hausarzt hinzuzuziehen. Dieser kann anhand Ihrer Patientenakte bei der Beantwortung der Fragen helfen. Alternativ kann auch eine sogenannte Patientenquittung bei der Krankenkasse angefragt werden. Dabei handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung, in der Arztbesuche, Ärzte und Diagnosen verzeichnet sind.
Falschangaben gefährden den Versicherungsschutz
Falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Werden Sachverhalte absichtlich oder auch versehentlich verschwiegen, kann der Versicherer die BU-Rente im Leistungsfall verweigern. Auch wenn der verschwiegene Sachverhalt nichts mit der Ursache für die Berufsunfähigkeit zu tun hat! Dafür muss der Versicherer nur nachweisen, dass er den Kunden unter Wissen der Vorerkrankung nicht versichert hätte.
Weder Versicherer noch Vermittler müssen Antworten prüfen
Weder der BU-Versicherer noch der Versicherungsmakler sind dazu verpflichtet, die Angaben des Kunden bei der Antragsannahme zu überprüfen. Dies wird im Regelfall nur geschehen, wenn Fragen offensichtlich unvollständig oder falsch beantwortet wurden. Eine umfassende Prüfung erfolgt immer erst, wenn der Leistungsfall eintritt. Und dann wird der Versicherer sehr genau hinschauen.
Um zu vermeiden, dass der BU-Versicherer Ihrer Rente im Leistungsfall ablehnt und Sie ohne Versicherungsschutz dastehen, ist es also unerlässlich, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten! Denn es spielt keine Rolle, ob die Falschangaben absichtlich oder versehentlich gemacht wurden; der Versicherer kann schlimmstenfalls von seiner Leistungspflicht im Fall der Berufsunfähigkeit zurücktreten.
Unser Tipp: Die anonyme Risikovorabanfrage bei bestehenden Vorerkrankungen
Wer einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt und aufgrund von Vorerkrankungen oder einem anderweitigen hohen Leistungsrisiko eine Ablehnung von der Versicherung erhält, wird in eine zentrale Datenbank der Versicherer eingetragen, die sogenannte “Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS”. Auf dieses Register können andere Versicherer zugreifen und sofort sehen, dass die Person schon einmal abgelehnt wurde. Ein Umstand, der sich häufig auf ihre Entscheidung auswirkt.
Um zu vermeiden, dass Sie im Wagnisregister eingetragen werden, sollten Sie bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovorabanfrage stellen. Dabei wird dem gewünschten Versicherer Ihr Gesundheitsfragebogen und ggf. Diagnosen anonymisiert zugespielt. Dieser prüft, ob er den Antragsteller unter den Gegebenheiten versichern würde. Lehnt er den Kunden ab, hat dies keine Auswirkungen. Der Kunde kann bei einem anderen Versicherer erneut eine Anfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.
Wir sind für Sie da!
Unsere Experten der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH wissen, welche Erkrankungen unter Umständen zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen können. Und wenn nötig, stellen wir eine anonyme Risikovorabanfrage für Sie. Auch helfen wir Ihnen dabei, sich zuverlässig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern oder mögliche Alternativen zu finden, wenn eine BU-Versicherung nicht infrage kommt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!