Eine Frau fährt mit einem Rollstuhl über einen Zebrastreifen

Berufsunfähigkeitsversicherung – welche Krankheiten werden anerkannt?

Anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit gibt es viele. Entscheidend ist aber immer, wie sich die Erkrankung auf den Arbeitsalltag auswirkt. Denn nicht jede Krankheit führt zwangsweise dazu, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Und nicht jeder Krankheitsverlauf ist gleich. Diese Umstände machen es unmöglich, eine allgemeine Liste anerkannter Krankheiten für Berufsunfähigkeit zu führen. Dennoch gibt es einige Leiden, die erfahrungsgemäß besonders häufig mit dem dauerhaften Verlust der Arbeitskraft einhergehen.

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Welche Krankheiten zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit führen, können wir nicht pauschal sagen. Entscheidend ist die Schwere Ihres Krankheitsverlaufs sowie deren Auswirkung auf Ihr Berufsleben. Unsere Experten prüfen für Sie Ihren individuellen Fall. Wir stehen Ihnen nicht nur bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente zur Seite. Unsere Finanzberater unterstützen Sie auch dabei, sich zuverlässig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern.

Was sind anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit?

Wichtig vorab: Es gibt keine allgemeingültige Liste anerkannter Krankheiten für Berufsunfähigkeit. Grund dafür ist, dass es fast keine Erkrankung gibt, die immer und zwangsläufig zu einer BU führt. Eine Erkrankung alleine macht noch keine Berufsunfähigkeit aus. Entscheidend ist immer die Auswirkung der Krankheit auf die Erwerbstätigkeit bzw. die eigene Arbeitskraft.

Ob eine Person als berufsunfähig anerkannt wird, hängt in erster Linie von folgenden Faktoren ab:

  1. Dem Schweregrad der Erkrankung
  2. Der ausgeübten Tätigkeit
  3. Der Auswirkung der Krankheit auf die Erwerbstätigkeit

So kann bspw. der Verlust des Daumens bei einem Chirurgen eine Berufsunfähigkeit auslösen, da der Mediziner unter diesen Bedingungen nicht mehr operieren kann. Bei einem Einzelhandelskaufmann oder einer Erzieherin sind unter denselben Gegebenheiten die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag hingegen weniger gravierend, sodass mit großer Wahrscheinlichkeit keine BU vorliegen würde.

Die häufigsten Ursachen für eine BU

Es gibt einige Erkrankungen und Ursachen, die statistisch besonders häufig für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich sind:

  • Psychische Leiden / Nervenkrankheiten
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates / Skeletts
  • Krebs und bösartige Tumore
  • Unfälle
  • Erkrankungen des Herzens / Gefäßsystems
  • Sonstige Erkrankungen

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherten aufgrund von Krankheit, einem Unfall oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall zu mehr als 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können.

Das bedeutet also, dass eine BU vorliegen kann, wenn die Versicherten bspw. wegen einer Erkrankung von einer 40-Stunden-Woche in eine 20-Stunden-Woche wechseln müssen. Oder wenn der Kunde krankheitsbedingt 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Darüber hinaus muss dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft sein. Das heißt, es ist davon auszugehen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhält und eine Besserung nicht in Sicht ist.

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Beispiele

  • Aufgrund eines traumatischen Erlebnisses entwickelt eine Flugbegleiterin eine Angststörung. Für ihre Tätigkeit ist es aber unerlässlich, ruhig und gelassen zu sein – auch in schwierigen Situationen. Panikattacken machen die Ausübung ihres Berufs nicht mehr möglich. Der Versicherer zahlt die vereinbarte BU-Rente.
  • Nach einem Schlaganfall ist das Gehirn eines Bürokaufmanns geschädigt und er muss viele alltägliche Dinge wie das Laufen neu lernen. Es ist ihm nicht mehr möglich, seinem Beruf nachzugehen, womit er als berufsunfähig eingestuft wird.
  • Ein Malermeister verletzt sich bei einem Sturz mit dem Mountainbike so schwer, dass sein rechter Arm in der Bewegung fast vollständig eingeschränkt ist. Daher kann er viele Aufgaben seines Berufes wie Spachteln und Streichen nicht mehr ausüben. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor.

Vorsicht bei Verträgen mit abstrakter Verweisung!

In einigen Verträgen, vor allem in älteren Tarifen, gibt es die abstrakte Verweisung. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, den berufsunfähigen Kunden auf eine andere passende Stelle zu verweisen. Das funktioniert zwar nicht ganz ohne Bedingungen; So muss die neue Stelle den Qualifikationen des Versicherungsnehmers entsprechen und etwa dasselbe Einkommen einbringen. Es spielt aber keine Rolle, ob eine solche Stelle tatsächlich frei ist.

Um das Problem der abstrakten Verweisung zu verdeutlichen: Ein Chirurg kann aufgrund des Verlustes seiner linken Hand nicht mehr arbeiten. Da er aber über hohe Fachkenntnisse verfügt, könnte er für den Medizinischen Dienst als Gutachter tätig werden. In diesem Fall erhält er die BU-Rente nicht, da er einer anderen Tätigkeit nachgehen könnte, die seinen Qualifikationen entspricht.

Aus diesem Grund sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss darauf achten, Verträge mit abstrakter Verweisung zu vermeiden!

Wir sind für Sie da!

Bei einer Berufsunfähigkeit gibt es keine Liste mit anerkannten Krankheiten, bei denen Ihnen eine Leistung garantiert ist. Ihr Leistungsanspruch hängt immer davon ab, wie schwer die Erkrankung ausgeprägt ist und welchen Einfluss das Leiden auf Ihr Berufsleben nimmt. Nicht zuletzt ist auch entscheidend, wie gut Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Gerade Tarife mit abstrakter Verweisung können im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen.

Für einen zuverlässigen Versicherungsschutz ist es elementar, dass Sie bereits vor Vertragsabschluss die Tarifinhalte genau prüfen. Unsere Experten der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH wissen, worauf Sie achten müssen und welche Aspekte für eine ordentliche Absicherung entscheidend sind. Greifen Sie jetzt auf die Expertise unserer Spezialisten zurück und lassen Sie sich beraten. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin!

Markus Fuß

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