PKV-Wechsel für Angestellte: Einkommen 2025 zwischen 73.800 € und 77.400 € – was du bis zum 30.09. beachten musst
Viele Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 73.800 € im Jahr 2025 stehen aktuell vor einer wichtigen Entscheidung: Bleibe ich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder wechsle ich in die private Krankenversicherung (PKV)?
Warum ist 2025 entscheidend?
Zum Jahreswechsel steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) voraussichtlich auf 77.400 € (Anhebung um 3.600 € bzw. 4,88 %). Wer in 2025 die aktuelle Grenze überschreitet, aber die neue ab 2026 nicht mehr erreicht, kann nur noch bis zum 30.09.2025 in die PKV wechseln.
Danach ist ein Wechsel nicht mehr möglich, selbst wenn das Einkommen später erneut steigt. Eine Gehaltserhöhung zum 01.01.2026 reicht in diesem Fall nicht mehr aus, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien.
Letzte Möglichkeit: Kündigung bis 30.09.2025
Ein Wechsel in die PKV ist nur noch zum 1. Dezember 2025 möglich. Dafür muss die Kündigung deiner GKV bis zum 30.09.2025 ausgesprochen werden – risikolos und formlos.
Hinweis: Die Kündigung verpflichtet dich zu nichts. Wenn keine Folgeversicherung nachgewiesen wird, bleibt die GKV-Mitgliedschaft bestehen.
Vordrucke für die Kündigung bekommst du von uns.
Ausnahme: Befreiung von der Versicherungspflicht in 2026
Falls du 2025 über der JAEG lagst, aber 2026 aufgrund der Erhöhung darunterfällst, kannst du dich einmalig von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Befreiungsantrag muss bis zum 31.03.2026 bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Wichtig: Eine Befreiung ist nicht möglich, wenn dein Einkommen z. B. durch Teilzeit unter die Grenze fällt.
Neue Anstellung ab 2026?
Beginnt deine neue Anstellung erst ab Januar 2026, gilt die neue JAEG von 77.400 €. Liegt dein Gehalt laut Arbeitsvertrag darüber, besteht ein sofortiges Wahlrecht zwischen GKV und PKV.
Vorsicht bei betrieblicher Altersvorsorge
Eine neue betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mindern und zur (Wieder-)Pflicht in der GKV führen – selbst wenn du eigentlich über der JAEG liegst.
⚠️ Lass dich hierzu unbedingt beraten, um Überraschungen zu vermeiden.
Besonderheiten bei Elternzeit
Auch während der Elternzeit gilt ein fiktives Einkommen, das für die JAEG-Berechnung herangezogen wird. Elterngeld allein führt nicht automatisch zur Versicherungspflicht.
Fazit: Jetzt aktiv werden!
- ✅ GKV rechtzeitig kündigen (bis 30.09.2025)
- ✅ Wechseloption sichern (zum 01.12.2025)
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