Die Versicherungspflichtgrenze der PKV ist zum 01. Januar 2024 deutlich gestiegen. Arbeitnehmer müssen seit dem 01. Januar 2024 ein höheres Einkommen vorweisen, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln bzw. bleiben zu können. Selbstständige und Freiberufler bleiben von der PKV Versicherungspflichtgrenze unberührt. Zudem fallen die Beitragserhöhungen 2024 höher aus als in den Vorjahren. Unsere Versicherungs- und Finanzberater beraten und betreuen Sie – transparent und auf Augenhöhe. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2023
Zum 01. Januar 2024 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro angehoben. Im Vorjahr lag sie bei 66.600 Euro und ist damit um 4,1 Prozent gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für abhängig Beschäftigte; bei Selbstständigen und Freiberuflern bleibt das Einkommen für die private Krankenversicherung unerheblich. Arbeitnehmer werden somit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und können sich privat krankenversichern, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen 2024 über 69.300 Euro liegt.
Besonderheit für langjährig Privatversicherte
Für Arbeitnehmer, die bereits 2002 privat krankenversichert waren, wird eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze herangezogen. Diese ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze und liegt 2024 bei 62.100 Euro.
Was passiert bei Unterschreitung der PKV Versicherungspflichtgrenze?
Wenn Sie die PKV Versicherungspflichtgrenze unterschreiten, also Ihr Gesamtjahreseinkommen weniger als 69.300 Euro beträgt, müssen Sie nicht zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie haben verschiedene Optionen und können wahlweise Ihre Vorteile und Ansprüche als Privatversicherter in der PKV behalten.
Von der Versicherungspflicht befreien lassen
Wenn Sie durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig werden, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür ist es wichtig, dass Sie bis spätestens Ende März einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dieser Befreiungsantrag ist unwiderruflich und gilt unabhängig von Ihrem Einkommen solange, wie Sie privat krankenversichert sind. Nur durch einen anderen Tatbestand, etwa den Bezug von Arbeitslosengeld, können Sie in die GKV wechseln.
Hinweis: Das heißt auch, wurde der Befreiungsantrag einmal gestellt, können Sie in der Zukunft nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Vorübergehende Rückkehr in die GKV mit Anwartschaft
Möchten Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, müssen Sie bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sobald Ihr Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze wieder überschreitet, können Sie in die PKV zurückkehren.
Rechnen Sie damit, in der Zukunft wieder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, raten wir Ihnen zu einer Anwartschaft. Mit einer Anwartschaftsversicherung wird Ihr Gesundheitszustand und ggf. Ihr Eintrittsalter „eingefroren“. Kehren Sie in die PKV zurück, müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten und können wieder Ihren alten PKV-Tarif aufleben lassen. Entscheiden Sie sich für die etwas teurere Variante – die große Anwartschaft – werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet, sodass auch Ihr PKV-Beitrag beibehalten wird.
Rückkehr in die GKV mit Zusatzversicherung
Sie müssen auch bei einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Ihre Vorteile als Privatpatient nicht vollends aufgeben. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsversorgung durch private Zusatzversicherungen aufzustocken. Diese sind für alle wichtigen Bereiche erhältlich: Stationäre Unterbringung und Versorgung, ambulante Versorgung, zahnärztliche Behandlungen, Heilpraktiker, Auslandsschutz etc.
Als Privatversicherter haben Sie bei einem Wechsel in die GKV die Möglichkeit, Ihre bestehende Krankenvollversicherung in eine Zusatzversicherung umzuwandeln. Sofern der neue Versicherungsschutz keine Leistungsverbesserungen beinhaltet, entfällt auch die Risikoprüfung. Zudem werden bereits gebildete Altersrückstellungen beibehalten.
Haben Sie Fragen zum Eintritt der Versicherungspflicht? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!
PKV-Beitrittserhöhungen – Was Privatversicherte wissen müssen
Zusätzlich zur Anhebung der PKV Versicherungspflichtgrenze müssen Privatversicherte 2024 auch Beitragserhöhungen hinnehmen. Die Prämien wurden bereits zum 01. Januar des Jahres angepasst bzw. zum 01. April bei der DKV. Tendenziell fallen die Prämienanpassungen in diesem Jahr höher aus als in den Vorjahren. Während es 2023 noch drei Prozent im Schnitt waren, sind sieben und vereinzelt über zehn Prozent Beitragserhöhung 2024 möglich.
Wieso kommt es zu Beitragserhöhungen in der PKV?
- Gestiegene Kosten für die Gesundheitsversorgung
- Inflation
- Neue und moderne Behandlungsmethoden sorgen für Mehrausgaben
- Versicherte werden zunehmend älter
- Gesetzliche Neuerungen in der Pflegepflichtversicherung
In erster Linie lassen sich die gestiegenen PKV-Beiträge auf die allgemein höheren Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zurückführen. Zwar steigen die Kosten im Gesundheitssektor bereits seit Jahren, durch die Rekordinflation wurden diese aber noch einmal ordentlich angezogen. Hinzu kommt, dass durch neue und moderne Behandlungsmethoden höhere Ausgaben für die Krankenversicherer entstehen.
Auch werden die Versicherungsnehmer immer älter. Denn mit der steigenden Lebenserwartung geht eine längere Versicherungsdauer einher. Pro Kopf müssen die privaten Krankenversicherer also mehr bezahlen.
Nicht zuletzt gab es für 2024 politische Entscheidungen, die Einfluss auf die Pflegepflichtversicherung nahmen. Aufgrund der Leistungsausdehnung durch die jüngste Pflegereform, entstehen für die Pflegeversicherungen höhere Ausgaben. Deshalb wurde die Pflegepflichtversicherung nun auch in der privaten Krankenversicherung angepasst; bei gesetzlich Versicherten geschah dies bereits 2023.
Das können Sie bei einer Beitragserhöhung der PKV tun
Beitragserhöhungen sind für Privatversicherte immer ärgerlich. Sie sind aber notwendig, damit der Versicherer die garantierten Leistungen langfristig erbringen kann. Anders als Kassenmitglieder, die Anpassungen in der GKV grundsätzlich hinnehmen müssen, haben Privatversicherte jedoch einen Vorteil: Sie können verschiedene Optionen in Betracht ziehen, um ihre PKV-Prämie zu steuern.
- Tarifanpassung vornehmen
Sie haben als privat Versicherter die Möglichkeit, durch den Ausschluss von ungenutzten Leistungen den PKV-Beitrag zu senken. Das ist z. B. sinnvoll, wenn Sie Versicherungsleistungen generell nicht in Anspruch nehmen. Beachten Sie aber, dass einmal ausgeschlossene PKV-Leistungen nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder versichert werden können.
Alternativ zum Leistungsausschluss kann auch eine Erhöhung des Selbstbehalts die Prämie senken.
- Rückkehr in die GKV
Fallen Sie 2024 unter die Versicherungspflichtgrenze fallen oder aus anderen Gründen versicherungspflichtig werden, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Aber Achtung: Auch in der GKV steigen die Beiträge! Außerdem kommt es immer wieder zu Kürzungen der Regelleistungen. Ein Wechsel in die Krankenkasse kann daher mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden sein.
- PKV kündigen und Anbieter wechseln
Diesen Schritt empfehlen wir nur in Ausnahmefällen. Denn kündigen Sie Ihre private Krankenversicherung, müssen Sie bei Neuabschluss eines PKV-Vertrages nicht nur eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, die bei Vorerkrankungen zu Problemen führen kann; Sie verlieren auch Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen. Und dadurch verteuert sich Ihre PKV langfristig. Wenn überhaupt, sollte ein Versichererwechsel nur von jungen und gesunden Personen in Betracht gezogen werden, die noch nicht lange privat versichert sind. Die bessere Lösung ist meist der interne Tarifwechsel.
- Interner Tarifwechsel
Bei einem internen Tarifwechsel bleiben Sie bei Ihrem Versicherer weiterversichert, wechseln aber intern in einen anderen und günstigeren PKV-Tarif. Der Vorteil: Der Versicherer verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, wenn der neue Tarif keine Leistungsverbesserungen vorsieht. Außerdem bleiben bereits gebildete Altersrückstellungen erhalten.
Ein interner PKV-Tarifwechsel ermöglicht eine langfristige Senkung der Beiträge und gleichzeitig kann das Leistungsniveau des Vertrages beibehalten werden!
viv Versicherungsmakler – wir unterstützen Sie
Die private Krankenversicherung kann viele Fragen aufwerfen; sei es die Entscheidung für einen Anbieter, den Wechsel in die PKV, die Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder bei Beitragsanpassungen. Eine individuelle, persönliche und bedarfsgerechte Beratung ist unerlässlich, damit Sie heute und in der Zukunft optimal versichert sind.
Unsere Experten der viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH sind Ihre Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die private Krankenversicherung. Wir prüfen für Sie Ihre Optionen bei Beitragserhöhungen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten sollten. Greifen Sie auf unsere Expertise zurück und profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!