Mit zunehmendem Alter häufen sich die Krankheitskosten: Mehr Arztbesuche, Medikamente, Operationen – all das kostet die Krankenversicherer Geld. Während diese Mehrausgaben in der GKV durch jüngere Beitragszahler finanziert werden, legt die nicht-umlagenfinanzierte PKV das Geld für einzelne Versicherungsnehmer zurück. Dabei handelt es sich um die sogenannten Altersrückstellungen.
Unsere Versicherungsberater beraten Sie zur privaten Krankenversicherung – transparent und auf Augenhöhe. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Beitragserhöhungen trotz Altersrückstellungen? Unsere Finanzberater in Freiburg sind für Sie da
Altersrückstellungen tragen dazu bei, dass die Kosten für die private Krankenversicherung nicht aufgrund zunehmenden Alters steigen. In der Praxis funktioniert das aber nur bedingt; Privatversicherte müssen dennoch immer wieder Beitragsanpassungen hinnehmen. Unsere Finanzexperten beantworten alle Ihre Fragen rund um die Alterungsrückstellungen in der PKV und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihr Versicherer die Beiträge anpasst.
Was sind Altersrückstellungen in der PKV?
Die Arztbesuche mehren sich durch zunehmende Beschwerden und Vorsorgeuntersuchungen. Es werden häufiger Medikamente und Therapien verschrieben, Operationen können notwendig sein. Das Thema Pflegebedürftigkeit kann im Raum stehen; mit steigendem Alter werden mehr medizinische Leistungen beansprucht und die Kosten für die Krankenversicherer steigen.
Damit die Beiträge der PKV nicht aufgrund des Alters erhöht werden müssen, gibt es Altersrückstellungen
Jeden Monat zahlen Privatversicherte einen Mehrbeitrag für ihre private Krankenversicherung. Dieser „Sparbetrag“ wird separat angelegt und kommt dann mit zunehmendem Alter zum Einsatz. Denn die Altersrückstellungen dienen dazu, steigende Gesundheitskosten mit vorangeschrittenem Alter aufzufangen, ohne den Beitrag für die Versicherten anheben zu müssen. Deshalb zahlen alle Privatversicherten in jüngeren Jahren einen Mehrbeitrag, der später ihre Mehrkosten finanziert.
- Das heißt, in jüngeren Jahren zahlen sie als Privatversicherter einen etwas höheren Beitrag als theoretisch notwendig wäre. Je später Sie eine PKV abschließen, desto mehr müssen Sie bezahlen, um angemessene Altersrückstellungen zu bilden.
Privatversicherte müssen mindestens zehn Prozent des Beitrags für Rückstellungen aufwenden
Die Bildung von Altersrückstellungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dafür muss der Versicherer mindestens zehn Prozent des Beitrags für die Rücklagen erheben. Die genaue Höhe des „Sparanteils“ ist aber vom Eintrittsalter des Versicherten abhängig. Ältere Versicherte müssen entsprechend einen höheren Sparanteil leisten.
- Privatversicherte können optional durch ergänzende Beitragsentlastungstarife zusätzlich Altersrückstellungen bilden.
Altersrückstellungen sind verzinste Sparanteile, die von den Versicherern auf dem Kapitalmarkt angelegt werden
Die Höhe der Verzinsung hängt von der Marktentwicklung ab. Private Krankenversicherer kalkulieren mit 3,5 Prozent Verzinsung. Werden mehr als 3,5 Prozent-Zinsen erwirtschaftet, liegt ein Überzins vor, der zu mindestens 90 Prozent dem Versicherungskollektiv zugutekommen muss. Überzinsen tragen somit zur Stabilisierung der Beiträge im Alter bei.
Welchen Nutzen haben Altersrückstellungen konkret?
In der privaten Krankenversicherung kommt es aufgrund verschiedener Umstände immer wieder zu Beitragsanpassungen. Nicht aber dafür verantwortlich ist Ihr steigendes Alter. Denn von Ihrem 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlen Sie mit jedem Beitrag zehn Prozent in Ihre Altersrückstellungen ein. Mit dem 65. Lebensjahr greift Ihr Krankenversicherer auf diesen Spartopf zurück, um Ihre Beitragsanpassungen zu mildern.
Altersrückstellungen sorgen also dafür, dass die Beitragsanpassungen Ihrer PKV im Alter abgemildert werden können. Ohne diese Rücklagen müsste Ihr Versicherer die Prämie erheblich anheben, um weiterhin die vereinbarten Leistungen erbringen zu können.
Zusätzliche Entlastung bei Renteneintritt
Bei Eintritt in die Rente sind einige Maßnahmen vorgesehen, die bei Privatversicherten zu einer finanziellen Entlastung führen:
- Privatversicherte haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss der Deutschen Rentenversicherung von bis zu 8,15 Prozent der Altersrente (Stand 2024), maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen.
- Die Krankentagegeldversicherung erlischt mit dem Renteneintritt, womit die Versicherungsprämie sinkt.
- Darüber hinaus entfällt ab dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Beitragszuschlag von zehn Prozent für die Altersrückstellungen.
- Ab dem 65. Lebensjahr nutzt der Versicherer die Altersrückstellungen, um künftige Beitragserhöhungen der PKV auszugleichen.
Somit sind Altersrückstellungen ein elementarer Bestandteil der PKV. Sie sind unerlässlich, damit die private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt!
Sie haben Fragen zur PKV oder Altersrückstellungen? Wir sind für Sie da. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Das Problem mit den Altersrückstellungen bei einem Versichererwechsel
Wer die private Krankenversicherung kündigt und zu einem anderen Versicherer wechselt, verliert einen Teil der Altersrückstellungen. Denn der bisherige Anbieter muss nicht die gesamten Rücklagen auf den neuen Vertrag übertragen. Das kann vor allem bei langjährig Privatversicherten und älteren Versicherungsnehmern zu erheblichen Problemen führen.
Angenommen, Sie wechseln den Versicherer, weil Ihre Beiträge ständig steigen. So sparen Sie beim neuen Anbieter zwar vorerst Geld, wenn dieser eine günstigere Absicherung bietet. Dafür haben Sie aber auch einen Großteil Ihrer bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren; folglich wir die PKV im Alter teurer, als es bei Ihrem vorherigen Anbieter der Fall gewesen wäre.
Aus diesem Grund wird Privatversicherten von einem Anbieterwechsel abgeraten! Eine Ausnahme kann für junge und gesunde Versicherungsnehmer bestehen, die noch nicht lange privat versichert sind und entsprechend erst wenige Rücklagen gebildet haben.
Wie die Altersrückstellungen Ihrer PKV erhalten bleiben
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist selten eine gute Idee. Wir raten Ihnen, wenn Sie unzufrieden mit Ihrem Versicherer sind oder Ihre Prämie zu teuer geworden ist, zuerst mögliche Alternativen zu prüfen. Dabei sind unsere Experten Ihnen gerne behilflich.
- Interner Tarifwechsel
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel die beste Möglichkeit, um auf zu hohe Beiträge zu reagieren. Dabei bleiben Sie bei Ihrem Anbieter versichert, wechseln aber intern in einen anderen – günstigeren – Tarif. Der Vorteil? Die Altersrückstellungen bleiben in voller Höhe erhalten.
Der interne Tarifwechsel hat einen weiteren Vorteil: Sieht der neue Tarif keine Leistungsverbesserung vor, fällt keine Gesundheitsprüfung an. Somit steht diese Option auch Versicherten mit Vorerkrankungen offen.
Ist Ihre PKV zu teuer geworden, sollten Sie immer zuerst einen internen Tarifwechsel prüfen, um Ihre Altersrückstellungen vollständig zu erhalten.
- Versicherungsschutz anpassen
Es steht allen Privatversicherten frei, ihren Versicherungsschutz anzupassen und ggf. Leistungen zu reduzieren oder auszuschließen. Dieser Schritt kann sinnvoll sein, wenn Ihr Vertrag Leistungsbausteine beinhaltet, die Sie nicht nutzen und auf die Sie verzichten können. Bspw. die Unterbringung im Einbettzimmer. Dadurch kann die Prämie gesenkt werden. Beachten Sie aber, dass einmal ausgeschlossene Leistungen nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder versichert werden können.
- Selbstbehalt einschließen oder erhöhen
Ferner steht es Ihnen offen, einen Selbstbehalt in Ihren Tarif einzuschließen oder diesen zu erhöhen. So können Sie ebenfalls Ihren Beitrag langfristig senken. Doch Vorsicht: Prüfen Sie immer, ob die Beitragsersparnis hoch genug ist, sodass Sie insgesamt weniger zahlen, auch wenn Sie den Eigenanteil voll ausschöpfen.
Beitragsanpassungen sind für Privatversicherte immer ärgerlich. Sie sind aber auch notwendig, um die Leistungen langfristig aufrechterhalten zu können. Gegenüber Kassenmitgliedern haben Privatversicherte den Vorteil, dass sie die Prämienerhöhungen nicht einfach hinnehmen müssen; sie können darauf reagieren. In dem meisten Fällen sollte ein interner Tarifwechsel geprüft werden, aber auch andere Optionen kommen infrage. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Fazit: Altersrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der PKV
Altersrückstellungen sind ein elementarer Bestandteil jeder PKV. Denn anders als in den Krankenkassen, wird der Beitrag der Älteren nicht durch jüngere Generationen finanziert. Doch auch das gesetzliche Umlagesystem funktioniert nicht mehr gut, wie die Praxis mittlerweile zeigt.
Durch die Bildung von Rückstellungen können Privatversicherte für ihr Alter vorsorgen; so bleiben ihre Prämien weitestgehend stabil, wenn sie das Rentenalter erreichen.
Die viv Versicherungs- und Finanzmakler GmbH sind Ihre Ansprechpartner rund um die private Krankenversicherung. Wir beantworten Ihre Fragen zu Altersrückstellungen. Beitragsentlastungstarifen und stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihre PKV die Beiträge erhöht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise auf dem Gebiet der Krankenabsicherung.